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FAQ

Für Schülerinnen und Schüler

Kann man sich nach dem Anmeldetermin 20.02. noch anmelden?

Ja, man kann auch nach dem Anmeldeschluss Bewerbungen abgeben. Die Vergabe der Schulplätze erfolgt i.d.R. bis zum 20.02 nach Eignung und Leistung, ab dem 20.2. nach der Reihenfolge des Eingangs.

Wie und wann melden sich Auszubildende zur Berufsschule an?

Auszubildende, die am 1.8. oder später eine Ausbildung beginnen, kommen am ersten Schultag nach den Sommerferien um 8.00 Uhr zur Anmeldung in die Berufsschule. Mitzubringen sind: Ausbildungsvertrag, Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses sowie eine Kopie des Personalausweises.

Darf man sich für mehrere Schulformen anmelden?

Man kann sich maximal für 3 verschiedene Schulformen anmelden. Bitte vermerken Sie auf der Anmeldung die Priorität.

Ich habe mein Zeugnis verloren, wie bekomme ich ein neues?

Im Bereich „Download / Formulare“ können Sie online eine Zweitschrift beantragen.

Wie kann ich einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen?

Anträge zur Fahrtkostenerstattung können zum Beginn des Schuljahres über den Klassenlehrer eingereicht werden. Anspruch auf Erstattung in der Berufsbildenden Schule haben nur Schüler, die eine Eingangsstufe, wie z. B. die Berufseinstiegsschule oder einjährige Berufsfachschulen für Hauptschulabsolventen besuchen.

Wer kann mich für meine zukünftige Schullaufbahn beraten?

Frau Friedrich ist unsere Beratungslehrerin und führt Schullaufbahn- und Einzelfallberatungen durch. Beratungsmöglichkeiten bestehen dienstags zwischen 10:00 und 11:30 Uhr und nach individueller Absprache. Termine können mit Frau Friedrich oder über das Sekretariat vereinbart werden.

Gibt es Informationsveranstaltungen über die einzelnen Schulformen?

Die jeweiligen Termine der Informationsveranstaltungen können Sie der Presse sowie unserer Homepage entnehmen.

Wann endet meine Schulpflicht?

In der Regel beginnt die Schulpflicht im Alter von 6 Jahren und endet nach 12 Jahren nach Beendigung des Schuljahres. Um die Schulpflicht im Einzelfall abzuklären, empfehlen wir einen Beratungstermin mit unserer Beratungslehrerin Frau Friedrich.

Wie kann ich meinen Realschulabschluss nachholen?

Es gibt drei Möglichkeiten:

Nach Beendigung einer dualen Ausbildung und dem erfolgreichen
Berufsschulabschluss erhält man die Bescheinigung über den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder dem Erweiterten Sekundarabschluss I.

Mit Besuch der  Zweijährigen BFS Pflegeassistenz kann bei entsprechenden Bedingungen (Durchschnittsnote 3,0) der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erworben werden und zusätzlich kann die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Pflegeassistentin/Pflegeassistent“ zuerkannt werden.

Oder man besucht eine einjährige Berufsfachschule an der BBS II. Nach erfolgreichem Abschluss (Durchschnittsnote 3,0) berechtigt diese zum Besuch der Klasse II der BFS Technik bzw. der BFS Hauswirtschaft und Ernährung, die mit dem Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder dem Erweiterten Sekundarabschluss I abschließt.

Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot.

Was und wo kann ich nach dem Abschluss der Fachoberschule studieren?

Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung der Klasse 12 der Fachoberschule wird die Fachhochschulreife erworben. Sie berechtigt zum Studium an einer (Fach)Hochschule.

Für Eltern und ehemalige Schülerinnen und Schüler

Mein Kind ist derzeit Schüler an der BBS II. Wie bekomme ich eine Schulbescheinigung?

Jeder Schüler bekommt zu Schuljahresbeginn automatisch eine Schulbescheinigung, die für das laufende Schuljahr Gültigkeit hat. Sollte ein Schüler trotzdem eine neue Schulbescheinigung benötigen, muss er sich an den Klassenlehrer wenden.

Mein Kind hat eine Zusage für das nächste Schuljahr. Könnte ich eine Schulbescheinigung für die Familienkasse bekommen? (BAföG-Antrag o. ä.)

Eine Schulbescheinigung kann erst im neuen Schuljahr ausgestellt werden. Derzeit ist Ihr Kind (normalerweise) noch Schüler an einer anderen Schule.

Ich war vor Jahren Schüler der BBS II. Kann ich darüber eine Bescheinigung für die Rentenversicherung bekommen?

Um eine solche Bescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Unter welchem Namen waren Sie Schüler an der BBS II?
  • In welchem Jahr haben Sie den Abschluss gemacht bzw. haben Sie die Schule verlassen?

Mit diesen Angaben können dann im Archiv die entsprechenden Unterlagen eingesehen und eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Gibt es Informationsveranstaltungen über die einzelnen Schulformen?

Die jeweiligen Termine der Informationsveranstaltungen können Sie der Presse sowie unserer Homepage entnehmen.

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